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Nach dem Unfall nur in die Fachwerkstatt

Eine sach- und fachgerechte Reparatur ist für den Werterhalt und die Sicherheit maßgeblich

07.07.2021

Kurz einen Moment im Straßenverkehr nicht aufgepasst, schon ist es passiert: es hat gekracht! Ist die Schuldfrage am Unfall geklärt und stellt sich heraus, dass der Unfallgegner die komplette Verantwortung trägt, will man normalerweise schnell wieder in das Auto steigen können, ohne die Kosten selbst zu tragen.Um den Wert des Fahrzeugs und Garantieleistungen beizubehalten sowie die maximale Sicherheit der Fahrzeuginsassen sicherzustellen, sind – laut B&B Kfz-Gutachten – die Einhaltung aller Inspektionstermine sowie alle Reparaturen nach Herstellervorgaben notwendig. Hierbei definiert der Hersteller des Fahrzeugs, wie und wann Komponenten (Filter, Zahnriemen, Zündkerzen etc.), Baugruppen und Betriebsmittel kontrolliert und getauscht werden müssen.   


Ebenso ist für eine sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall die Reparatur in einem zertifizierten Kfz-Fachbetrieb für den Werterhalt und die Sicherheit maßgeblich. Fahrzeuginsassen müssen sich dann bei einem erneuten Unfall keine Sorgen um Leib und Leben machen, da das Fahrzeug dem originalen Sicherheitsmaßstab entspricht. Zwar wird von den Kfz-Versicherungen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten vorausgesetzt, dies darf jedoch niemals auf Kosten der Sicherheit gehen.

Die Wiederherstellung des Ursprungszustands (BGB §249) des Fahrzeugs muss ohne technischen oder wirtschaftlichen Nachteil für den Unfallgeschädigten durchgeführt werden, was ebenso für eine fiktive Abrechnung gilt. Ein zertifizierter Kfz-Fachbetrieb besitzt die qualitative und quantitative Ausrüstung zur rechtmäßig garantierten Instandsetzung des ursprünglichen Fahrzeugzustands und steht einem Unfallgeschädigten unabhängig vom Alter des Fahrzeugs zu. Insbesondere für den Wiederverkaufswert und die Sicherheit ist die Reparatur nach Herstellervorgaben in einem Fachbetrieb ausschlaggebend. Fahrzeuge, die nicht älter als drei Jahre sind, haben bereits aufgrund der Werksgarantie das Recht auf die Reparatur in einer markengebundenen Kfz-Werkstatt, was durch den Nachweis eines lückenlos geführten Checkhefts, sowie durch den Nachweis der Inspektionen und Reparaturen in Markenwerkstätten sogar um mehrere Jahre erweitert werden kann.