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Nach dem Unfall - Werkstattwahl und Reparatur

22.07.2023

Knapp 2,7 Millionen Mal kam es auf Deutschlands Straßen im letzten Jahr zu einem Verkehrsunfall. Kurze Unaufmerksamkeiten reichen aus, um einen Unfall zu verursachen: Auf Parkplätzen, am Stauende oder im dichten Stadtverkehr kommt es besonders häufig zu Zusammenstößen von Pkw. Sofern alle Beteiligten unverletzt sind und die Unfallstelle gesichert ist, wird in der Regel als nächstes der Schaden begutachtet. Dieser kann selbst bei kleineren Parkremplern teuer ausfallen, erklärt das Portal daparto.de .

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche vom Versicherten am gegnerischen Fahrzeug verursacht wurden. Dabei sind Schäden am eigenen Fahrzeug nicht abgedeckt. Ist der erste Schock überwunden, gilt es, den Schaden bei der Versicherung zu melden.

Geschädigte nehmen zu diesem Zweck Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen des Unfallgegners auf. Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung kommt diese für einen eventuellen Abtransport des Wagens, die Reparatur, ein Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur und weitere Schäden auf. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kann die Versicherung einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser erstellt ein Gutachten, welches die Höhe des Schadens angibt und eventuell den Schuldtragenden identifizieren kann.

Kommt es zu einem Unfall, aus dem man als Geschädigter herausgeht, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden. Immer öfter bieten Versicherungen Geschädigten dabei Rundum-Sorglos-Pakete an, welche die Reparatur bei einer Partnerwerkstatt der Versicherung vorsehen. Geschädigte haben jedoch grundsätzlich das Recht auf freie Werkstattwahl und können ihren Wagen auch bei ihrer angestammten Werkstatt in Reparatur geben.

Etwas anders verhält es sich bei den Kaskoversicherungen.

Hier gibt es Verträge mit und ohne Werkstattbindung. Versicherte mit Werkstattbindung müssen im Schadensfall die vereinbarte Werkstatt aufsuchen. Das kann, je nach Vertrag, eine freie Werkstatt, eine Markenwerkstatt oder eine Werkstattkette sein. Durch eine Werkstattbindung ist der Kaskovertrag meist günstiger und auch die Abwicklung unkomplizierter.