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Wenn es kracht, dann sind die Experten in der Region fürs „Heilig's Blechle" da

Einmal kurz nicht aufgepasst - schon ist es passiert. Um das Auto wieder zu richten, gibt es die Experten der Region. Foto: Archiv

04.11.2022

Nach einem Unfall kommen auf den Fahrzeughalter zahlreiche Themen zu, wie die Frage nach der Unfallinstandsetzung des Autos. Solange kein Totalschaden vorliegt, kann ein Auto wieder repariert werden. Wenn das Organisatorische mit Polizei, Versicherung, Gutachter und Werkstatt abgesprochen ist, geht es an die Unfallreparatur des Unfallautos. Ziel der Unfallinstandsetzung ist es, den ursprünglichen Zustand der Technik und der Karosserie wiederherzustellen, so dass das Auto nach der Instandsetzung wieder ohne Einschränkungen fahrtüchtig ist, wie fairgarage.de berichtet.

Werkstätten sind bei der Unfallinstandsetzung dazu angehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten. In der Praxis werden in solchen Fällen die beschädigten Teile der Karosse erneuert oder instandgesetzt. Bei modernen Fahrzeugen sind oft Crashboxen verbaut, welche bei der Instandsetzung eine sogenannte Abschnittsreparatur ermöglichen. Dabei werden die beschädigten Bereiche der Karosserie abgetrennt und durch ein jeweiliges Neuteil vom Hersteller ersetzt.

Bei der Unfallinstandsetzung müssen die Werkstätten immer die Instandsetzungsvorschriften des jeweiligen Autoherstellers beachten. Das bezieht sich vor allem darauf, in welchen Abschnitten Rückverformungen zulässig sind oder welche Teile nach einem Unfall unbedingt zu tauschen sind. Das betrifft in erster Linie sicherheitsrelevante Karosserie-Segmente und weniger die Beulenbearbeitung der Außenhaut. Liegen im Einzelfall keine detaillierten Instandsetzungsvorschriften des Automobilherstellers vor, liegen Art und Umfang der Autoreparatur im Ermessen der Reparaturwerkstatt und des Schadenssachverständigen. Allerdings gilt auch dann das Sparsamkeitsprinzip.