Immer weniger Menschen wünschen sich für ihre eigene Bestattung ein traditionelles Grab auf dem Friedhof. Beliebt sind pflegefreie Angebote, insbesondere auch außerhalb klassischer Friedhöfe. Liberalisierungen im Bestattungsrecht steht eine große Mehrheit offen gegenüber, wie trauerundgedenken.de berichtet.
Im Auftrag von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa einen repräsentativen Ausschnitt der deutschen Bevölkerung zu ihren Bestattungswünschen und möglichen Lockerungen geltender Vorschriften befragt. Bei den Wünschen für die eigene Bestattung verfestigt sich ein schon seit vielen Jahren anhaltender Trend.
Nur 25 Prozent bevorzugen für sich eine klassische Urnen- oder Sarggrabstätte auf einem Friedhof (14 Prozent das Urnen-, 11 Prozent das Sarggrab). In einer Umfrage aus dem Jahr 2013 waren dies zusammen noch 49 Prozent (20 Prozent Urne, 29 Prozent Sarg). Insbesondere der Wunsch nach einer Beisetzung im Sarg wird immer mehr zum Randphänomen.
Häufig genannt wurde in der aktuellen Befragung die Beisetzung im Bestattungswald (24 Prozent), gefolgt von einer pflegefreien Beisetzungsform auf einem Friedhof (16 Prozent). Immerhin knapp ein Viertel wünscht sich eine hierzulande in der Regel nicht erlaubte Variante: die Verstreuung der Asche in der freien Natur (14 Prozent) oder die Aufbewahrung oder Beisetzung der Urne bzw. Asche zu Hause oder im Garten (zehn Prozent). Für eine Seebestattung würden sich fünf Prozent entscheiden.
Bisher ist es in allen Bundesländern – außer seit Neuestem in Rheinland-Pfalz – verboten, Teile der Totenasche zu entnehmen und diese in Amulette zu füllen oder daraus Erinnerungsgegenstände wie Glasskulpturen oder Diamanten herzustellen. Praktiziert wird dies dennoch – im Verborgenen oder auf dem Umweg über das Ausland, wo dies häufig erlaubt ist. Die große Mehrheit der Befragten steht dieser Praxis offen gegenüber: 77 Prozent finden dies grundsätzlich in Ordnung, nur 14 Prozent halten das Verbot weiterhin für richtig. Damit hat sich das Stimmungsbild seit der Umfrage 2019 weiter gefestigt.
Fester Ort der Trauer einer großen Mehrheit nicht wichtig
Ein bestimmter Trauerort und insbesondere das Grab auf einem Friedhof haben für viele Menschen offenbar an Bedeutung verloren. Lockerungen der Sargpflicht bei Bestattungen werden zudem überwiegend positiv eingeordnet. Beides ergibt sich aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur.
Die Frage, ob sie für ihre Trauer um Verstorbene und das Gedenken an diese einen bestimmten Ort bräuchten, beantworten 64 Prozent der Befragten mit nein. 21 Prozent benötigen einen solchen festen Ort, der aber nicht auf dem Friedhof sein muss. Nur elf-Prozent geben an, dass sie dazu ein Grab auf dem Friedhof bräuchten. Der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vielen Menschen unter Umständen nicht mehr bewusst ist, wie hilfreich ein Grab auf dem Friedhof für die Trauer sein kann. „Das mag auch daran liegen, dass ihnen die häufig guten Angebote der Friedhöfe nicht bekannt sind“, ergänzt er. Darüber hinaus zeigt sich hier allerdings zudem der tiefgreifende Wandel der Bestattungskultur, der einhergeht mit der Auflösung traditioneller Rituale und Familienstrukturen.
Gefragt wurde des Weiteren nach der Einstellung zur Sargpflicht. 76 Prozent sind für Ausnahmen, 14 Prozent geben an, dass die Verwendung eines Sarges bei der Bestattung immer vorgeschrieben sein sollte – der Rest machte keine Angaben. Bei der Frage, aus welchen Gründen es Ausnahmen geben sollte (Mehrfachnennungen waren möglich) war die Zustimmung beim ausdrücklichen Wunsch der Verstorbenen selbst mit 63 Prozent am größten. Bei religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen waren es 47 Prozent und beim ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen 35 Prozent.
Derzeit sind Sachsen und Sachsen-Anhalt die letzten Bundesländer, die eine ausnahmslose Sargpflicht bei der Bestattung vorschreiben. Alle anderen Bundesländer sehen Ausnahmen insbesondere aus religiösen Gründen vor, manche haben die Sargpflicht ganz abgeschafft: Ob auf dem Friedhof vor Ort tatsächlich eine sarglose Bestattung möglich ist, hängt von den jeweiligen Friedhofssatzungen ab – in der Praxis ist dies eher selten. In allen Bundesländern weiterhin vorgeschrieben ist ein Sarg beim Transport Verstorbener. Auch verlangen Krematorien aus technischen Gründen die Verwendung eines Sarges.