Es gibt viele gute Gründe, ein Testament zu verfassen. Wenn Sie beispielsweise Menschen, die nicht zu Ihren gesetzlichen Erben gehören, in die Erbengemeinschaft einbeziehen möchten, sollten Sie Ihren letzten Willen schriftlich festhalten. Ein weiteres Beispiel: Wenn Sie möchten, dass zuerst Ihr Ehepartner und erst danach die gemeinsamen Kinder erben, sollten Sie ein Testament verfassen. Auch wenn Sie möchten, dass Ihr Erbe nicht einfach prozentual aufgeteilt wird, sondern jeder Erbe ganz bestimmte Dinge bekommt, sollten Sie dies festhalten.
Wann muss ich ein Testament verfassen?
Formaljuristisch ist das Testament eine „letztwillige Verfügung“. Sie verfügen, wie Ihr Vermögen weitergegeben wird. Wenn Sie kein Testament verfassen, wird die Erbfolge automatisch gesetzlich geregelt. Wenn Sie nicht wollen, dass ausschließlich diese gesetzliche Erbfolgeregelung greift, müssen Sie Ihr persönliches Testament verfassen.
Was kann ich in meinem Testament festhalten?
Wenn Sie Ihr persönliches Testament verfassen, können Sie so viele Erben einsetzen, wie Sie möchten. Über Ihr Vermögen, welches über die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteile hinaus geht, können Sie völlig frei verfügen. Sie können auch berechtigte Erben von der Erbfolge – bis auf den Pflichtteil – ausschließen. Befürchten Sie als Firmeninhaber nach Ihrem Tod Streit um Ihren Nachlass, können Sie auch eine Teilungsanordnung einsetzen, die festlegt, wer aus der Erbengemeinschaft Ihre Firma bekommen soll. So können Sie verhindern, dass Ihr Firmenvermögen zerschlagen wird.
Wenn Sie ein eigenhändiges Testament verfassen, sollten Sie dies nicht zu Hause aufbewahren, sondern bei einem Amtsgericht oder Notar Ihrer Wahl hinterlegen. So wird Ihr Testament garantiert durchgesetzt. Als Beweis für die Abgabe erhalten Sie einen Hinterlegungsschein.