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Bestattungsverfügung: Selbstbestimmte Vorsorge

Sie hilft Angehörigen, die Last der Entscheidung zu nehmen

02.04.2022

Viele Menschen denken über ihre eigene Endlichkeit nach und möchten ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen abnehmen. Dazu gehört auch die Frage, wie man selbst dereinst beigesetzt werden möchte. Bei besonderen Bestattungswünschen kommen auf die Angehörigen aber oft auch Kosten zu. Wer zu Lebzeiten eine Vorsorge für den eigenen Sterbefall betreibt, entlastet die Hinterbliebenen doppelt. Sie müssen die Kosten der Bestattung nicht tragen und sind von der Entscheidung über Form und Ablauf befreit. Um Angehörigen im Falle einer schweren Krankheit die erforderlichen Entscheidungen zu erleichtern und damit der eigene Wille gewahrt bleibt, nutzen immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. Um auch für die letzte Ruhe selbstbestimmt Vorsorge zu treffen, sollte man sich auBerdem um eine Bestattungsverfügungkümmern.

In der Verfügung lässt sich bindend dokumentieren, ob eine Erd-, Feuer- oder Sonderform der Bestattung gewählt wird und wo sie erfolgen soll. Viele Satzungen althergebrachter Friedhöfe schreiben vor, dass Gräber gepflegt werden müssen. Hier kann gegebenenfalls ein Friedhofsgärtner beauftragt werden. Ist in der Verfügung bereits ein pflegefreies Grab vereinbart, fallen nur Kosten zu Beginn der Nutzung an.

In der Bestattungsverfügung lässt sich aber noch viel mehr festlegen, zum Beispiel, ob eine Traueranzeige in der Zeitung erscheinen soll, wie man sich die Gestaltung der Trauerfeier vorstellt, ob die Beisetzung im großen oder kleinen Kreis erfolgen soll. Es kann auch eine Vertrauensperson, die bei Unstimmigkeiten entscheiden soll, benannt werden, die sich vielleicht auch über den Tod hinaus um ein geliebtes Haustier kümmert. Neben der Bestattungsverfügung stellt sich die Frage nach den Kosten. Empfiehlt es sich, Geld anzusparen, oder ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? Jetzt schon ein Grab kaufen? Bestatter helfen, die Kosten und Bestattungsmöglichkeiten besser einzuordnen. Sie helfen auch, die Sterbegeldvorsorge so aufzubauen, dass bei einer eventuellen Altersarmut wegen Pflege das Sozialamt nicht auf dieses Geld zugreift. akz