Wenn man seine eigene Beerdigung bereits vorab organisieren und die Hinterbliebenen nicht finanziell belasten möchte, dann kann man mit einer Bestattungsvorsorge die Beerdigung organisieren und finanzieren.
Wie kann ich die Bestattungsvorsorge treffen? Die übliche Variante ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem Bestatter Ihrer Wahl. Alternativ kann man eine Bestattungsversicherung abschließen, die von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird und die nach Umfang und Art der versicherten Leistungen variiert, erklärt das Portal trauer.schwaebische.de . Nicht zur Bestattungsvorsorge gehört die Grabpflege. Auch die kann man aber zu Lebzeiten für eine bestimmte Dauer regeln. Hier ist der richtige Ansprechpartner die Friedhofsgärtnerei des Friedhofs, auf dem man bestattet werden möchte.
Und man kann natürlich ganz einfach einen Betrag für seine Bestattung samt den eigenen Wünschen dafür zur Seite legen. Allerdings ist dann nicht unbedingt garantiert, dass die Hinterbliebenen sich auch daran halten, wenn dies nicht in Form einer Bestattungsverfügung dokumentiert wurde. Daher ist die Vorsorge bei einem Bestatter oft die bessere Wahl.
Die Bestattungsvorsorge beim Bestattungsunternehmen: Wenn man sich für die von einem Bestattungsunternehmen geplante Bestattungsvorsorge entscheidet, profitiert man vom direkten Kontakt mit dem Bestatter. Hier zählt vor allem die persönliche Vertrauensbasis, auf deren Grundlage es einem leichter fallen wird, über die persönlichen Wünsche zu sprechen. Zu den Gesprächsinhalten zählen die Art der Bestattung, die Blumendekoration sowie der gesamte Ablauf. Man hat auch die Möglichkeit, schon jetzt ein Kleidungsstück zu bestimmen, das im Sarg getragen wird sowie die Gegenstände, die man bei sich haben möchten.
Man sollte unbedingt darauf achten, dass die vorab an das beauftragte Bestattungsunternehmen gezahlten Beträge auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Dann kann es auch im Falle einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens nicht von den Gläubigern angetastet werden. Aber ein seriöses Institut wird ohnehin mit diesem Modell arbeiten. Man kann Wünsche für die eigene Bestattung auch in einer Bestattungsverfügung festhalten. Damit trifft man zwar keine finanzielle Vorsorge, leistet aber möglicherweise wichtige emotionale Hilfestellung für die Angehörigen. Denn oft wissen die Hinterbliebenen gar nicht, wie sich ein Verstorbener seine eigene Beerdigung ausgemalt hat.
Rechtliche Stellung der Bestattungsvorsorge: Hat man mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag über die Bestattungsvorsorge geschlossen, kann sein Inhalt von den Erben nicht verändert werden, was gleichermaßen für den selbst festgelegten Bestattungsablauf gilt.