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Was tun bei einem Steinschlag?

Der Gang zum Scheiben-Spezialisten ist unabdingbar

03.05.2025

Wer kennt das nicht. Man ist zügig auf der Straße unterwegs, plötzlich ein lauter Knall. Ein kleines Steinchen ist gegen das Frontfenster geprallt. Im besten Fall bleibt es beim lauten Geräusch. Im schlimmeren hat die Scheibe einen Kratzer abbekommen und muss repariert oder getauscht werden. Der ADAC erklärt, was dann zu tun ist.

Welche Schäden können repariert werden?
Grundsätzlich gilt die Formel: Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Gesicht des Fahrers.

Außerdem gilt: Es darf nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein. Tipp: Im Zweifelsfall die betroffene Stelle schnell mit einem Aufkleber oder einer Folie überkleben. Natürlich nur, wenn die Sicht des Fahrers dadurch nicht beeinträchtigt ist. Kfz-Werkstätten und Autoglas-Fachbetriebe bieten Reparaturen an. Danach ist die Schadenstelle fast nicht mehr zu erkennen, und die Scheibe hat nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit.

Welche Versicherung zahlt?
Häufig werden Glasschäden durch hochgeschleuderte Steinchen verursacht. In diesen Fällen scheidet eine Haftung des vorausfahrenden Fahrzeuges meist aus, da der Fahrer den Schaden nicht hätte verhindern können. Anders liegt der Fall, wenn ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, zum Beispiel auf einer Schotterstraße, und dadurch ein Stein hochgeschleudert wurde. In diesen Fällen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Fahrzeuges den Schaden begleichen.

Das gilt auch, wenn sich ein Stein von der Ladefläche des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eines Lkw löst. Der praktische Nachweis ist in all diesen Fällen jedoch nicht immer einfach. Haftet kein anderer, können Steinschlag-Schäden über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Sie bezahlt dann den Austausch der Scheibe - abzüglich Selbstbeteiligung.

Keine Plakette wegen Steinschlag?
Für das Bestehen der Hauptuntersuchung kommt es vor allem darauf an, wo der Schaden ist. Liegt er im sogenannten Fernsichtbereich des Fahrers, dann ist das in der Regel ein erheblicher Mangel und führt dazu, dass es (keine Plakette gibt. Der Fernsichtbereich ist vereinfacht erklärt ein 30 Zentimeter breiter Streifen über dem Lenkrad, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt ist. Die Plakette kann auch verweigert werden, wenn die Sicht auf die Außenspiegel beeinträchtigt ist oder durch die Beschädigung Risse in der Scheibe entstanden sind.