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Bei Lackschäden hilft nur noch der Fachmann

Um ein Fahrzeug nach einem Unfall wieder in den Originalzustand zu versetzen, benötigt es die Spezialisten

03.02.2024

Kleinere Lackschäden haben in den Karosserie- und Lackierfachbetrieben Hochkonjunktur. Eine kleine Unachtsamkeit, wie beispielsweise durch einen Einkaufswagen, einem Fahrrad oder dem Nebenmann auf dem Parkplatz ist schnell passiert. Natürlich muss der Lackschaden dann wieder beseitigt werden. Das Beseitigen ist oft eine Frage der Kosten. Betroffene Autofahrer stellen meistens die möglichen Kosten dem Nutzen gegenüber. Fahrzeugalter, Lackierung und Größe des Schadens geben dabei den Ausschlag. Eine endgültige Aussage über Reparaturaufwand, Dauer und Kosten sowie einen Kostenvoranschlag beim Lackschaden kann der Lackierfachbetrieb aber natürlich erst nach einer Begutachtung vor Ort machen - meist kostenlos und unverbindlich. Prinzipiell gibt es heute die verschiedensten Methoden, um einen Lackschaden wieder verschwinden zu lassen. Nicht immer muss die Stoßstange, die Autotür oder der Kotflügel gleich neu lackiert werden.

 Das Reparieren der betroffenen Stelle ist meistens möglich und längst nicht so kostenintensiv, wie viele Autofahrer glauben. Diese Methoden unterscheiden sich aber im Zeit- und Arbeitsaufwand deutlich. Das bringt beim Beseitigen von Lackschäden auch eine große Bandbreite der Kosten mit sich. Die Auswahl reicht heute von Reparatursets (Lackstift, Lackpflaster, Lackspray) über eine punktuelle Lackreparatur (Spot Repair), Spachtelarbeiten und speziellen Poliertechniken bis zur kompletten Neulackierung. Es geht beim Ausbessern von Lackschäden also meistens um viel Geld. 

Grund genug, um sich vor dem Termin nach Einsparmöglichkeiten umzusehen, ohne auf beste Lackierergebnisse verzichten zu müssen. Eine solche Möglichkeit bieten die Versicherungen. Fast immer wird ein Lackschaden ja von einem Dritten verursacht. In diesen Fällen kommt dann die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder die eigene Vollkaskoversicherung - mit oder ohne Selbstbeteiligung - für den Schaden auf.
mag