Anzeige

Steinschlag in der Autoscheibe

Was ist zu tun und wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

08.05.2023

Meist geht es ganz schnell. Temperaturspannungen oder ein kleiner Stein reichen aus, dass die Windschutzscheibe im Auto einen Riss oder zumindest einen Steinschlag abbekommt. Was dann zu tun ist, erklärt der ADAC.

Welche Schäden können repariert werden? Grundsätzlich gilt die Formel: Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Gesicht des Fahrers. Außerdem gilt: Es darf nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Kfz-Werkstätten und Autoglas-Fachbetriebe bieten Reparaturen an. Danach ist die Schadenstelle nicht mehr zu erkennen, die Scheibe hat ihre ursprüngliche Festigkeit.

Welche Versicherung zahlt den Steinschlag-Schaden? Häufig werden Glasschäden durch hochgeschleuderte Steinchen verursacht. In diesen Fällen scheidet eine Haftung des vorausfahrenden Fahrzeuges meist aus, da der Fahrer den Schaden nicht hätte verhindern können. Anders liegt der Fall, wenn ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, zum Beispiel auf einer Schotterstraße, und dadurch ein Stein hochgeschleudert wurde. In diesen Fällen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung vorausfahrenden Fahrzeuges den Schaden begleichen. Das gilt auch, wenn sich ein Stein von der Ladefläche des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eines Lkw löst. Haftet kein anderer, können Steinschlag-Schäden über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Sie bezahlt dann den Austausch der Scheibe abzüglich Selbstbeteiligung. Für das Bestehen der Hauptuntersuchung kommt es vor allem darauf an, wo der Schaden ist. Liegt er im so genannten Fernsichtbereich des Fahrers, dann gibt es keine Plakette.