Glasschäden sind der Spitzenreiter unter den Kaskofällen. Darunter fällt auch der Steinschlag. Doch wann kann eigentlich ein Steinschlag repariert werden und wann muss die Scheibe komplett getauscht werden?


Der ADAC erklärt: Grundsätzlich kann alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer. Auch darf nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten ebenfalls noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein. Kfz-Werkstätten oder Autoglas-Fachbetriebe können den Schaden reparieren. Bei sachgerechter Arbeit ist die Schadenstelle fast nicht mehr zu erkennen, und die Scheibe hat wieder nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit. Häufig kommt es vor, dass Glasschäden durch hochgeschleuderte Steinchen verursacht werden. In diesen Fällen scheidet eine Haftung des vorausfahrenden Fahrzeugs meist aus, da auch ein "Idealfahrer" den Schaden nicht hätte verhindern können. Steinschlagschäden, die durch hochgeschleuderte Steine verursacht werden, können meist über die Teilkaskoversicherung reguliert werden.

