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Wann hilft die Pflegeversicherung?

Ziel ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen so weit wie möglich selbstbestimmt leben können

07.06.2025

Jeder Mensch wünscht sich ein möglichst langes Leben in Gesundheit. Doch Pflegebedürftigkeit kann jede und jeden treffen. Damit Sie in diesem Fall abgesichert sind, gibt es die Pflegeversicherung. Sie wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Wann Pflegebedürftige Leistungen aus der Versicherung bekommen und welche Leistungen das sind, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und von der Art der Pflege ab. 

Die Pflegeversicherung gibt den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Sie haben die Wahl, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, das sie zum Beispiel pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können. Oberstes Ziel ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen so weit wie möglich selbstbestimmt leben können. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen selbst, gegebenenfalls auch direkte Angehörige oder – im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit – die Sozialhilfe. 

Unterhaltsberechtigte Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, deren regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht höher als 535 Euro beziehungsweise 556 Euro bei geringfügig Beschäftigten ist, sind im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Die im Rahmen der Familienversicherung Mitversicherten brauchen keine eigenen Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen.