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Selbstbestimmt und treuhandsicher

Eine Bestattungsvorsorge ist unumgänglich, wenn man zu Lebzeiten Angehörige entlasten will

02.03.2022

In Deutschland haben trotz guter Beschäftigungslage zehntausende Familien nicht genug Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Bestatter hin. Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhalten will, muss sich zuvor einer umfangreichen Einkommensund Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten "für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung". In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Seit 2004 erhalten die Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse. Auch das Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt und kommunale Gebühren steigen.

Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher unumgänglich, wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte und diese nicht auf den finanziellen Kosten sitzen bleiben sollen beziehungsweise diesen der Gang zum Sozialamt erspart werden soll.