Erst danach kann die Grabbepflanzung erfolgen. Vielfach ist das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern untersagt oder es wird festgehalten, dass diese die Höhe des Grabmals nicht überschreiten dürfen. Auch wuchernde Bepflanzungen, die auf andere Gräber und Wege übergreifen, sind unerwünscht.
Es liegt in der Pflicht der Angehörigen, die Einhaltung des Reglements zu gewährleisten. Wurde die Grabpflege einem Friedhofsgärtner übertragen, wird dieser für die Einhaltung der Bestimmungen sorgen. Leider ist es oft so, dass Angehörige die Grabpflege selber regeln wollen, um Kosten zu sparen und die Pflege dann nach einigen Jahren in Vergessenheit gerät. Dadurch wird das Gesamtbild des Friedhofs beeinträchtigt und Angehörigen angrenzender Gräber bestimmt keine Freude bereitet. Deshalb sollte die Grabpflege in professionelle Hände von Friedhofsgärtnern gelegt werden. pro