Kurz und knackig: An was sollte gedacht werden, damit Haus und Garten den Winter überstehen? www.wohnglueck.de und www.ndr.de ist auf Folgendes gut Laut und besonders zu achten:
- Das Dach muss besonders im Winter dicht sein. Schindeln und Übergang von Kamin zum Dach überprüfen.
- Die Regenrinne und die Fallrohre sollten frei sein. Sonst kann sich Wasser sammeln und Schäden verursachen.
- Risse in der Fassade müssen behoben werden, denn wenn hier Wasser eindringt und gefriert, drohen Schäden bis ins Mauerwerk und damit an der Substanz des Gebäudes.
- Fenster und Türen müssen dicht sein. Ob hier etwas schadhaft ist, ist im Sommer weniger leicht zu bemerken als im Winter - wenn's zieht.
- Auf Beeten im Garten eignet sich Laub als Frostschutz. Die Schicht sollte etwa fünf Zentimeter hoch sein, sonst fault es darunter schnell.
- Viele Stauden müssen nicht unbedingt zurückgeschnitten werden - im Winter vertrocknete Planzenteile bieten einen natürlichen Schutz.
- Bei länger anhaltendem Frost sollten Pflanzen mit Weidenmatten vor der Sonne geschützt werden. Denn die Blätter verdunsten Wasser, die Wurzeln aber können aus dem gefrorenen Boden keines ziehen. Die Pflanze droht, im Winter zu vertrocknen.
- Nach starkem Schneefall sollten Pflanzen von der auf sie drückenden Last befreit werden, denn sonst können zum Beispiel Äste brechen.
- Empfindliche Pflanzen können mit Tannenreisig gegen Kälte wie Sonne geschützt werden.
- Auch für Gewächshäuser gilt: Ihre Dächer können unter Schneelast einbrechen oder gar einstürzen. Winterdienst deswegen auch auf dem Dach.
Mehr Schutz erforderlich
Privater Waffenbesitz soll noch sicherer werden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG)Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Schlüssel für Waffenschränke in Behältnissen aufbewahrt werden müssen, die den Sicherheitsstandards des Waffenschranks selbst entsprechen. Die Schlüssel also brauchen ihren eigenen Tresor.
Der Beschluss des OVG war notwendig geworden, nach - dem in Duisburg in das Haus eines Jägers eingebrochen worden und zwei Waffen aus dem Waffenschrank gestohlen worden waren. Infolge dieses - Falles hat das OVG nun die Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung der Schlüssel für Waffenschränke an jene zur Aufbewahrung der Waffen selbst angeglichen. Revision wurde nicht zugelassen.