• 1. Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann man bereits jetzt darüber entscheiden, ob und wie man im Ernstfall medizinisch betreut werden will. Mit ihr wird sichergestellt, dass der festgehaltene Wille von Ärzten und Pflegern erfüllt wird – und zwar auch dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, dies selbst zu entscheiden.
• 2. Betreuungsverfügung
Wird eines Tages ein Betreuer benötigt, kann man diese Situation mit der Betreuungsverfügung vorzeitig regeln. Da das Gericht den gesetzlichen Betreuer letztlich bestimmt, kann man über die Betreuungsverfügung angeben, wen man als Betreuer einsetzen und wen man ausschließen will. Weiterhin kann dabei auch festgelegt werden, ob man etwa im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten.
• 3. Vorsorgevollmacht
Wer soll sich um die Interessen kümmern, wenn man es nicht mehr selbst kann? Die Bestimmung einer – wortwörtlich – Person des Vertrauens, die im Namen handeln darf, wenn man dazu nicht mehr selbst in der Lage ist, ist die dritte Maßnahme, die man mit der individuellen Beratung durch den Service-Partner vorab festlegen kann. Dabei geht es meist um rechtliche, finanzielle und persönliche Fragen.
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Auf jeden Fall sollte man sich frühzeitig um die Vorsorgevollmacht kümmern
19.05.2021
Die Einschränkung oder gar der Verlust der Selbstbestimmtheit aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder bei Erreichen eines hohen Alters ist ein Umstand, mit dem fast jeder früher oder später einmal konfrontiert wird. Obwohl das Thema ständig an Bedeutung gewinnt, wird es gern verdrängt, über die rechtzeitige Vorsorge machen sich viele gerade in jüngeren Jahren noch keine weitreichenden Gedanken. Schließlich erfreut man sich bester Gesundheit. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um präventive Maßnahmen zu treffen? Die Antwort ist einfach: je früher, desto besser. Über drei Vorsorgemaßnahmen kann man sich im Ernstfall rechtlich absichern lassen: