Die große Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Zur Finanzierung der häuslichen Pflege gibt es verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Doch die meisten davon stehen nur Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung, viele sind auch zweckgebunden, wie etwa Gelder für Hilfsmittel oder Umbauten in der Wohnung.
Eine Ausnahme bildet hier der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Er steht nicht nur jedem zu, der einen Pflegegrad hat, sondern kann auch flexibel eingesetzt werden. Man darf damit Unterstützung im Alltag wie eine Haushalts- oder Einkaufhilfe finanzieren. Das Geld kann aber auch für Tages- und Nacht- sowie Kurzzeitpflege, für bestimmte Leistungen der Pflegedienste und bei Pflegegrad 1 auch für ein Heim verwendet werden.
djd