Vermieter profitieren steuerlich von Investitionen in ihre Immobilie. Sie können den sogenannten Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten von der Steuer absetzen - und gewinnen so laut t-online.de doppelt.
In den Bereich des Erhaltungsaufwands fällt alles, was die Funktionstüchtigkeit einer Immobilie aufrechterhält. Beispielsweise eine neue Badewanne. Die Ausgaben werden von den Mieteinnahmen eines Jahres abgezogen, was die Steuerlast merklich senken kann. Die Herstellungskosten einer Immobilie etwa unterliegen den Regelungen für Abschreibungen, sie können mithin nicht sofort steuerlich abgesetzt werden.
Wer das Dach neu decken lässt, Fensterflächen vergrößert, Sicherheitsschlösser oder Sprechanlagen einbauen lässt, eine Wärmedämmung vornimmt oder die Fassade neu streichen lässt, profitiert zweifach: Durch die steuerliche Absetzbarkeit wie die Wertsteigerung der Immobilie, die wiederum eine höhere Miete rechtfertigt. Hierbei können Materialkosten wie Arbeitslohn der Handwerker als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden.
Aber ist es in jedem Fall angeraten, die vollen Erhaltungskosten sofort abzusetzen? Nicht unbedingt, denn ein Beispiel verdeutlicht das: Finanziert ein Eigentümer mit Mieteinnahmen von 15.000 Euro einen Neuanstrich der Fassade für 10.000 Euro und setzt die Kosten sofort zu 100 Prozent ab, sinken die zu versteuernden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf 5.000 Euro. Sinkt das zu versteuernde Jahreseinkommen bei sofortiger Absetzung unter den Grundfreibetrag, sollten Eigentümer überlegen, die Ausgaben über mehrere Jahre zu strecken, damit die Steuerersparnis nicht verpufft.
Aber Vorsicht: Wer zu viel auf einmal renoviert, geht das Risiko ein, dass das Finanzamt in den getätigten Investitionen keinen Erhaltungsaufwand mehr erkennt, sondern von einer sogenannten wesentlichen Verbesserung der Immobilie ausgeht. Diese kann dann nicht sofort abgesetzt, sondern muss über Jahre abgeschrieben werden. Fenster, Heizung, Sanitäranlagen und Elektroinstallation gelten hierbei als Marker: Werden drei der vier Elemente auf einmal ausgetauscht, so geht das Finanzamt von einer erheblichen Verbesserung des Hauses aus und wendet die Vorschriften für Herstellungskosten an. Es ist also günstig für Vermieter, vor der Renovierung ihrer Immobilie die steuerlichen Möglichkeiten gegeneinander zu wägen und die günstigere Variante zu wählen. Dann rechnet sich die Investition.